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Kirchenrät*innen

Zusammensetzung / Aufgaben

Der Kirchenrat setzt sich aus 3 bis 9 Mitgliedern zusammen, welche der römisch-katholischen Kirche angehören müssen; der Pfarrer ist Mitglied von Amtes wegen. Die Einwohnergemeinde kann ein Mitglied bezeichnen. Die anderen Mitglieder dürfen nicht Mitglieder des Gemeinderates sein. Der Kirchenrat ist zuständig für alle Fragen, welche das Verhältnis zwischen Pfarrei und Einwohnergemeinde im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung betreffen. Der Kirchenrat ist zuständig und verantwortlich für die ordentliche Verwaltung des gesamten Pfarreivermögens. Dazu gehören insbesondere Bau, Renovation, Anschaffung und Unterhalt von Mobilien und Immobilien, Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter (Priester und Laien), Entschädigung der Stellvertretungen, Rechnungswesen, Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, usw. Der Kirchenrat erstellt jährlich die vollständige Rechnung und unterbreitet diese dem Gemeinderat.

Das Seelsorgeteam ist in allen Kirchenräten vertreten

Agarn

Plaschy Martin, Kirchenratspräsident
Kuonen Edy
Grand Reto

Ergisch

René Eggs, Kirchenratspräsident

Ems

Brunner Sabrina, Kirchenratspräsidentin
Blumenthal Claudia
Tscherrig Johann

Turtmann

Blumenthal Claudia, Kirchenratspräsidentin
Hischier Daniela